Wieso einen Tierschutzvertrag?

Wer vom Tierschutz ein Tier übernimmt, muß einen Schutzvertrag unterzeichnen.

Außer den Kontaktdaten und Nr. des Personalausweises findet sich eine genaue Beschreibung des Tieres darin, die Haltungs- und Vertragsbedingungen und die Höhe der Schutzgebühr.

Obwohl jeder Verein seine eigenen Verträge hat, weichen diese untereinander nur im Detail ab. In allen Verträgen verpflichtet sich der Besitzer das Tier artgerecht zu halten, es gut zu pflegen, Krankheiten tierärztlich behandeln zu lassen und das Tier ohne Zustimmung des Vereins weder zu verkaufen noch zu verschenken. Im allgemeinen dürfen Hunde nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden und es darf nicht gezüchtet werden, etc. um weiteres Elend zu verhindern. Der Unterzeichner erklärt sich ferner damit einverstanden, vom Verein hinsichtlich seiner Tierhaltung kontrolliert zu werden. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Tierhalter, wie bei jedem anderen privatrechtlichen Vertrag auch, die Vertragsbedingungen einzuhalten.

Ergibt nun eine Kontrolle, daß das Tier entgegen diesen schriftlichen Vereinbarungen leben muß, hat der Tierschutz aufgrund dieser Schutzverträge eine Handhabe gegen den Tierhalter. Es gibt Gerichtsurteile, die den Vertragsbruch strafen und den Tierschützern in vollem Umfang Recht geben - und zwar unabhängig von Expertengutachten oder amtstierärztlichen Aussagen. Das Strafmaß geht von der Zahlung eines Bußgeldes an den Verein und die Übernahme der Gerichtskosten bis zur Herausgabe des Tieres an den Tierschutz.


Dies geschieht nur zum Schutz des vermittelten Tieres, dem man so weiteres Leid ersparen will.


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