Über uns

Die Tierhilfe Nord-Griechenland e.V.
ist als gemeinnützig tätiger und besonders förderungswürdiger Verein anerkannt.

 
 Was Sie bei uns finden
  TIERSCHUTZ-Aktionen im Aus- und Inland
Kompetente Beratung und (hunde)lebenslange Nachbetreuung
Seriosität und Transparenz
Charakterbeschreibungen der Tiere, die der Realität entsprechen
Ganzheitlichen TierSCHUTZ
Qualität statt Quantität
   
 Was Sie bei uns nicht finden
  Nur schöne, handicapfreie (Jung-) Hunde
"Schnäppchen"
Statistiken über unglaubliche Vermittlungszahlen
Massenvermittlungen oder "versteckter" Tierhandel
Gewalt jeglicher Art
Bevorzugung irgendwelcher Tierarten oder Tierrassen


Am Umgang mit den Tieren erkennt man den moralischen Wert einer Gesellschaft
Autor: Ghandi

Transparenz ist uns wichtig - wir zeigen Seriosität:

1. Vereinsname, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
zu
Name, Sitz, Anschrift
Gründungsjahr 2010

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
zur Satzung und Beitragsordnung
allgemeine Angaben zu den Zielen:

Die Tierhilfe Nord-Griechenland ist ein nichtstaatlicher, gemeinnütziger, gemäß deutschem Gesetz eingetragener Verein. Er finanziert sich ausschließlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Gegründet wurde der Verein im Mai 2010 von einer kleinen Gruppe griechischer und anderer Tierfreunde mit dem Anliegen, einen Beitrag zur Fürsorge für streunende Tiere in Griechenland und anderen europäischen Ländern zu leisten. Dem Verein wuchs schon sehr rasch Unterstützung zu; nicht nur aus der deutschen Bevölkerung, sondern auch von griechischen Bürgern; die Mitgliederbasis ist deshalb multinational, was sich auch in der Zusammensetzung des Vorstandes widerspiegelt.

Die Tierhilfe Nord-Griechenland hat derzeit etwa zwanzig Mitglieder und ist bestrebt weiterzuwachsen (auch bezüglich der regionalen Ausdehnung), um soviel Einfluss zu gewinnen, daß sein Beitrag zum Tierschutz wirklich effektiv und nachhaltig sein kann.

Mit Blick hierauf knüpfen und pflegen wir Kontakte zu den Behörden in Griechenland, zum Tierärztestand und zu anderen Tierschutzorganisationen in und für Griechenland.

Unser Engagement:

Wir versuchen, die Ämter in Nord-Griechenland und andere Behörden der Region darin zu bestärken, ihre gesetzliche Pflicht zur Durchsetzung der Tierschutzbestimmungen wahrzunehmen.
Wir ermutigen die Behörden zu zusätzlichen freiwilligen Tierschutzmaßnahmen.
Wir bemühen uns um öffentliche Aufmerksamkeit für die Not streunender und misshandelter Tiere und informieren über alle Belange des Tierschutzes.
Wir versuchen zur Behandlung und Versorgung notleidender Tiere beizutragen, suchen ihnen ein Zuhause und bemühen uns, die große Zahl der Streuner durch ein Kastrationsprogramm auf humane Weise zu reduzieren.
Wir halten Verbindung zu Mitgliedern des Tierärztestandes, um ihre Bereitschaft zur medizinischen Versorgung und, wo nötig, Kastration von Streunern zu stärken.
Wir suchen Kontakt zu privaten Tierhilfe-Initiativen, um die Entstehung weiterer, auch kleiner Anlaufstellen zu fördern.
und vieles vieles mehr...

3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Arbeit ist wegen Förderung des Tierschutzes nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften, Sinsheim (Steuernummer 44083/02650) vom 15.06.2010 für die Jahre 2010 bis 2011 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
zum
Bescheid

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
zu den
Entscheidungsträgern

5. Tätigkeitsbericht
zum Jahresabschluss 2010 (folgt in Kürze)

6. Personalstruktur
Vorstand, aktive Mitglieder, nicht aktive Fördermitglieder, aktive und nicht-aktive Ehrenmitglieder

7. Angaben zur Mittelherkunft
zum Jahresabschluss 2010 (folgt in Kürze)

8. Angaben zur Mittelverwendung
zum Jahresabschluss 2010 (folgt in Kürze)

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Derzeit keine.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Alle namentlich vermerkte Spenden über 1.000 €: (folgt in Kürze)
Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen gab es nicht.